Organe
Generalversammlung
Die Mitglieder üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Generalversammlung beschließt u.a. über
- Satzungsänderungen
- die Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung
- die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
- die Wahl der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie über weitere Punkte lt. § 30 der Satzung
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Vorstands zu überwachen. Er wird von der Generalversammlung gewählt. Eine Amtsperiode beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl seiner Mitglieder ist möglich.
Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den gesetzlichen Grundlagen und den Regularien der Genossenschaft, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung der Genossenschaft und der Geschäftsordnung des Vorstands. Er besteht aus mindestens drei Personen, die der Genossenschaft angehören müssen und auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Generalversammlung gewählt werden. Eine Amtsperiode beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl seiner Mitglieder ist möglich.